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BFH, 24.09.1987 - VII B 67/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei beidseitiger Erledigungserklärung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.10.1986 - VII R 41/86
Auszug aus BFH, 24.09.1987 - VII B 67/87
Das HZA begründete seine Beschwerde damit, daß nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1986 VII R 41/86 (BFHE 148, 84) auch für Nichtvermarkter ohne Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Landesstelle keine Referenzmenge festgesetzt werden dürfe; da eine solche Bescheinigung bisher nicht vorgelegt worden sei, könne dem Begehren des Antragstellers auf Festsetzung einer Referenzmenge nicht entsprochen werden.Da ohne die Erledigung die Vorentscheidung hätte aufgehoben und der Antrag hätte abgelehnt werden müssen (vgl. Urteil des Senats in BFHE 148, 84), hält es der Senat für angemessen, die Kosten des gesamten Verfahrens dem Antragsteller aufzuerlegen.
- BFH, 27.05.1986 - VII S 8/86
Auszug aus BFH, 24.09.1987 - VII B 67/87
In Anwendung der Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 27. Mai 1986 VII S 7-8/86 (BFHE 146, 369) hat der Senat den Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens auf 5 000 DM, den des Beschwerdeverfahrens auf 3 000 DM festgesetzt. - FG München, 11.06.1986 - III 47/85
Auszug aus BFH, 24.09.1987 - VII B 67/87
Es sprächen erhebliche Gründe dafür, daß dem Antragsteller eine Referenzmenge aufgrund Art. 4 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 857/84 (VO Nr. 857/84) des Rates vom 31. März 1984 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften - ABlEG - L 90/13) zugewiesen werden könne und müsse (vgl. Urteil des FG München vom 11. Juni 1986 III 47/85, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1986, 278).